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Kontakt

Tembrink, Barbara
Fon: +49 2871 21765-237
E-Mail: btembrinksWWhuiKapC8yZ5oMjXmwnewibode

SCHULDNER- UND INSOLVENZBERATUNG

Die steigende Zahl überschuldeter Haushalte in Deutschland veranlasste den Gesetzgeber, zu handeln und eine neue Insolvenzverordnung festzulegen, die zum 01.01.1999 in Kraft trat und zum 01.07.2014 neu geregelt wurde. Seit diesem Zeitpunkt können somit auch Privatpersonen – wie zuvor auch schon juristische Personen – Antrag auf ein gerichtliches Entschuldungsverfahren stellen.

Um der Schuldenfalle zu entkommen, muss zunächst mit Hilfe einer anerkannten Insolvenzberatungsstelle eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern versucht werden. Eine solche anerkannte Verbraucherinsolvenzberatungsstelle ist seit dem 01.11.2006 die EWIBO GmbH.

Die Inanspruchnahme des Angebotes ist freiwillig. Sie richtet sich ausschließlich an Bocholter Bürger.

Die Beratung ist kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht.

Weitere hilfreiche Informationen - u.a. zum Ablauf der Beratung - finden Sie hier: www.meine-schulden.de