Die Landesregierung unterstützt mit dem Bildungsscheck NRW mit maximal 500 Euro grundsätzlich jede berufliche Weiterbildungsmaßnahme von Beschäftigten. Neu: Seit Mai gilt das nun auch für freiberuflich Tätige und Selbständige. „Die Voraussetzungen sind ausgebaut und können flexibler gehandhabt werden, sodass fast alle Beschäftigen oder Selbständigen förderfähig werden“, teilt EWIBO-Mitarbeiterin Astrid Meyer mit. Die Fördermittel, die aus dem Europäischen Sozialfonds stammen, wurden für diese Unterstützung versechsfacht.
Beschäftigte in Elternzeit und Berufsrückkehrende gehören nach wie vor mit zur Zielgruppe. Die Einkommensgrenzen sind erhöht worden und Beschäftigte und Berufsrückkehrende können jetzt pro Kalenderjahr einen Bildungsscheck beantragen. Weiterbildungen im E-Learning-Format und innerbetriebliche Seminare, sog. Inhouse-Seminare im betrieblichen Zugang, können ebenfalls gefördert werden.
Voraussetzung: Beratungsgespräch
„Die Bildungsprämie kann eine Möglichkeit zur Finanzierung der eigenen Weiterbildung sein. Sie kann für geringverdienende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer interessant sein“, so Meyer. Für die Ausstellung eines Bildungsprämiengutscheins oder eines Bildungsschecks ist ein Beratungsgespräch Voraussetzung. Nähere Informationen erteilt die EWIBO unter Tel. 02871 / 21 765-221. Infos online unter www.ewibo.de/arbeiten/beratungsangebote/bildungsscheck-praemie .